Konzeption
DAS
KONZEPT
fungiert
als
Grundlage
des
Leistungsangebots
ambulante
Betreuungs-Assistenz
und
stützt
sich
auf
das
verschriftlichte
Leitbild.
Es
enthält
Richtlinien
für
die
fachliche
und
methodische
Ausrichtung
sowie
die
allgemeinen Qualitätsstandards, die angebotsübergreifend sind.
Unter
Berücksichtigung
gesellschaftlicher
Gesichtspunkte
findet
eine
kontinuierliche
Weiterentwicklung
und
Anpassung des Konzeptes statt.
Um die Leistungen mit den Kostenträger abrechnen zu können, wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Hierzu
besteht
eine
LEISTUNGSVEREINBARUNG
SOZIALE
TEILHABE
mit
dem
Landesamt
für
Soziales,
Jugend
und
Versorgung in Mainz
Vereinbarung
gemäß
§
125
Abs.
1
Nr.
1
SGB
IX
zur
Erbringung
von
Leistungen
zur
Sozialen
Teilhabe
nach
§
113
SGB IX
Weiter
liegt
eine
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
SOZIALE
TEILHABE
vom
Landesamt
für
Soziales,
Jugend
und
Versorgung in Mainz vor.
Vereinbarung
gemäß
§
125
Abs.
1
Nr.
2
SGB
IX
zur
Erbringung
von
Leistungen
zur
Sozialen
Teilhabe
gemäß
§
113
SGB IX
BEI
INTERESSE
UND
BEDARF
MEINE
BETREUUNGS-ASSISTENZ
IN
ANSPRUCH
ZU
NEHMEN
ODER
NÄHERES
ZU
ERFAHREN,
BITTE
ICH,
SICH
DIREKT
PER
MAIL,
TELEFON
MIT
MIR
IN
VERBINDUNG
ZU SETZEN.
GERNE SENDE ICH IHNEN AUF WUNSCH MEIN KONZEPT FÜR DIE BETREUUNGS-ASSISTENZ ZU.
In
meinem
Dienstleistungsangebot
biete
ich
meine
Dienstleistung
als
Betreuungs-Assistenz
zur
Integration
und
Teilhabe
am
gesellschaftlichen
Leben
für
beeinträchtigte
erwachsene
Menschen,
unabhängig
von
ihrer Behinderungsart, an.
Mit
meinem
Leistungsangebot
für
Betreuungs-Assistenz
möchte
ich
Menschen
mit
Beeinträchtigung
ein
selbstständiges
Leben,
mit
einer
weitgehend
normalen
Lebensführung,
in
seinem
selbstbestimmten
Wohn-
und
Lebensumfeld ermöglichen.